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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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**Allgemeine Geschäftsbedingungen**

 

**1. Parteien und Gegenstand**

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Hartmann & Benz GmbH (nachfolgend „wir“, „uns“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunden“) über den Kauf von physischem Gold, die über die Online-Plattform der Hartmann & Benz GmbH oder durch einen schriftlichen Vertrag unter Anwesenden zustande kommen.

 

**2. Zustandekommen des Vertrags und Identitätsfeststellung**

 

2.1. Der Kunde wählt auf unserer Online-Plattform den Feinanteil des zu erwerbenden Goldes (z. B. 999,9 / 1000er), die Gesamtmenge und Stückelung. Wir sind berechtigt, einen Mindesteinkaufswert festzulegen. Eine bestimmte Prägung wird nicht geschuldet.

 

2.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das verbindliche Angebot des Kunden auf unserer Online-Plattform annehmen. Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung und, sofern gesetzlich erforderlich, eine Aufforderung zum Identitätsnachweis gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Geldwäschegesetz.

 

2.3. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn alle Angaben und Unterlagen des Kunden zur Identitätsfeststellung bei uns eingegangen sind und wir die Bestellung angenommen haben („Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung wird von uns gespeichert.

 

2.4. Die Annahme der Bestellung erfolgt per E-Mail und über das Kundenkonto des Kunden.

 

2.5. Vor Abgabe des verbindlichen Angebots über unsere Online-Plattform erscheint eine Vorschau der Daten (Menge, Qualität, Kaufpreis, persönliche Daten des Kunden) des Verkaufs. Dies dient der Erkennung und Vermeidung von Eingabefehlern im Sinne des Art. 246c Nr. 3 EGBGB.

 

2.6. Alternativ kommt der Vertrag durch schriftliche Vereinbarung über die Einrichtung eines Goldkontos zustande. Der Kunde kann den Auftrag zur Einrichtung des Goldkontos mit der verbindlichen Bestellung physischen Goldes verbinden. In diesem Fall erfolgt die Bestellbestätigung umgehend schriftlich oder mündlich und der Kunde erhält eine Rechnung.

 

2.7. Jeder weitere Zukauf von Gold stellt einen neuen Vertrag dar.

 

**3. Kaufpreis und Zahlung**

 

3.1. Der Goldpreis wird tagesaktuell auf unserer Online-Plattform ausgewiesen und auf Grundlage der Kurse an den global bedeutenden Edelmetallhandelsplätzen berechnet, zuzüglich einer Handelsspanne für Kleinsortenlieferungszuschläge, Bearbeitungs-, Verwaltungs-, Versicherungs- und Transportkosten. Im Falle des Vertragsschlusses unter Anwesenden wird der Goldpreis dem Kunden tagesaktuell mitgeteilt. Als Kaufpreis gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Online-Plattform ausgewiesen ist oder mündlich vereinbart wurde.

 

3.2. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt über die auf der Online-Plattform zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden, z. B. Banküberweisung oder Zahlung in Kryptowährung. Im Falle eines schriftlichen Vertragsschlusses unter Anwesenden kann die Zahlung auch bar geleistet werden.

 

**4. Auslieferung**

 

4.1. Die Auslieferung der Ware ist für den Kunden kostenpflichtig. Die Kosten für Versand, Bearbeitungsgebühren, Zölle und andere länderspezifische Abgaben werden mit einem Pauschalpreis abgegolten, der auf unserer Online-Plattform ausgewiesen wird.

 

4.2. Beim Kauf von Waren in unserem Goldshop wird die Ware von uns innerhalb von vierzehn Tagen nach Zahlung des Kaufpreises und der Auslieferungskosten ausgeliefert.

 

4.3. Die Auslieferung des über das Goldkonto gekauften Goldes erfolgt innerhalb von zwölf Monaten nach Anforderung.

 

4.4. Die Auslieferung erfolgt ausschließlich per Versand. Eine Abholung ist ausgeschlossen.

 

**5. Goldkonto**

 

5.1. Für den Kunden kann ein kostenloses Goldkonto eingerichtet werden. Über unsere Online-Plattform kann der Kunde die Menge des erworbenen Goldes einsehen.

 

5.2. Beim Kauf von Gold erteilen wir dem Konto des Kunden eine entsprechende Gutschrift auf sein Goldkonto. Diese Gutschrift begründet einen Anspruch des Kunden auf Lieferung der gutgeschriebenen Menge Gold. Guthaben auf dem Goldkonto des Kunden werden ausdrücklich nicht verzinst.

 

5.3. Auf Anforderung des Kunden wird die Ware von uns – vorbehaltlich der Zahlung des Kaufpreises und der Auslieferungskosten – innerhalb von zwölf Monaten ausgeliefert.

 

5.4. Jeder weitere Zukauf von Gold stellt einen neuen Vertrag dar und die bestellte Menge Gold wird nach Eingang des Kaufpreises auf dem Goldkonto verbucht.

 

5.5. Nach Auslieferung des Goldes an den Kunden wird die entsprechende Menge Gold vom Goldkonto des Kunden abgebucht.

 

5.6. Der Kunde kann den Vertrag über das Goldkonto jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Wir können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat nach Ablauf eines Kalenderquartals kündigen. Das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle der Kündigung wird die Ware gemäß Ziff. 4.4 dieser Bedingungen ausgeliefert.

 

**5.1 Goldkonto Plus**

 

5.1.1. Unser Goldkonto Plus ist ab einer Investitionssumme von 200.000 € verfügbar. Sie haben die Möglichkeit, die Haltedauer des Programms zu wählen, von 1 Jahr bis 10 Jahren.

 

5.1.2. Nach § 2 Absatz 2 Satz 1 VermAnIG: Bei diesem Angebot besteht keine Prospektpflicht.

 

Laufzeit 1 Jahr     – Rabatt   3 %

Laufzeit 3 Jahre   – Rabatt 10 %

Laufzeit 5 Jahre   – Rabatt 17 %

Laufzeit 7 Jahre  – Rabatt 24 %

Laufzeit 10 Jahre – Rabatt 35 %

 

**6. Versicherung und Lagerung physischen Goldes**

 

6.1. Wir lagern das bei uns vorhandene Gold in einem von uns selbst oder einem Dritten betriebenen speziellen Edelmetalllager und unterhalten während der Lagerzeit jederzeit eine dem jeweiligen Lagerbestand adäquate Versicherung gegen Schäden und Diebstahl.

 

6.2. Auf Wunsch des Kunden wird das bei uns gekaufte Gold getrennt und seinem Namen zuordenbar von uns gelagert. Die Lagerung erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anfrage des Kunden. Die Lagerung ist kostenlos. Auf Anforderung des Kunden wird das eingelagerte Gold gemäß Ziff. 4 dieser AGB geliefert.

 

6.3. Es werden zu jeder Zeit physische Goldreserven vorgehalten. Es können kurzfristig Teile der Goldreserven entnommen oder ausgetauscht werden. Goldbestände werden von uns nur dann physisch und einem bestimmten Kunden zuordenbar getrennt gelagert, wenn dies mit dem Kunden nach Ziff. 6.2 ausdrücklich vereinbart ist.

 

**7. Gewährleistung und Haftung**

 

Für Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Regeln. Darüber hinaus haften wir nur für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder die auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Der Ausschluss der Haftung gilt nicht bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

**8. Widerrufsrecht**

 

Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Dazu gehört der Handel mit Edelmetallen wie Gold. Die Bestellung von Edelmetallen wie Gold ist daher nicht widerrufbar.

 

**9. Elektronische Kommunikation**

 

Die vertragsbezogene Kommunikation kann und wird bevorzugt in elektronischer Form erfolgen.

 

**10. Keine Anlageberatung**

 

Die Hartmann & Benz GmbH ist kein Finanzdienstleister oder Vermögensverwalter, sondern Edelmetallhändler. Wir erteilen keine Anlageberatung und geben keine Anlageempfehlungen. Die Kauf- und/oder Verkaufsentscheidung liegt ausschließlich beim Kunden.

 

**11. Mitwirkungspflichten des Kunden; Tod des Kunden**

 

11.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns jede Änderung der für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen in Textform anzuzeigen (z. B. Änderung des Namens oder der Adresse).

 

11.2. Der Kunde muss Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse oder Auszüge aus dem Goldkonto innerhalb von sechs Wochen ab Zugang des Rechnungsabschlusses bzw. Auszugs aus dem Goldkonto gegenüber uns geltend machen.

 

11.3. Im Fall des Todes des Kunden sind wir berechtigt, zur Klärung der Erbfolge die Vorlage eines Erbscheins oder eines eröffneten notariellen Testaments/Erbvertrages und/oder eines Testamentsvollstreckungszeugnisses zu verlangen.

 

**12. Datenschutz und -verarbeitung**

 

12.1. Der Kunde willigt zum Zwecke der Bearbeitung und Verwaltung seines Goldes in die Speicherung, Verarbeitung, Auskunftserteilung

Stand: Mai 2024

Sie erkennen hiermit zustimmend an, dass Sie durch die Kenntnisnahme dieser Risikowarnung über die besonderen Risiken im Zusammenhang mit Anlagen in Edelmetallen aufgeklärt wurden. Sie räumen hiermit ein und verstehen, dass die in dieser Warnung enthaltenen Informationen nicht den gesamten Umfang der mit dem Handel mit oder der Anlage in Edelmetallen verbundenen Risiken abdecken oder erläutern können und werden.

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