Hartmann & Benz Goldhandel, Stuttgart
Risikohinweise für Anlagen in Gold
Wichtige Hinweise zu unserer Anlageberatung
Wir beraten unsere Kunden gewissenhaft bzgl. des Erwerbs von Goldbarren mit dem Ziel des Vermögenserhalts. Allerdings bitten wir zur Kenntnis zu nehmen, dass diese Beratung nicht die Kriterien nach § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) erfüllt. Das bedeutet konkret, dass Geschäfte auf der alleinigen und von uns unabhängigen Willensbekundung unserer Kunden stattfinden. Der Kunde ist also für seine Kaufentscheidung in vollem Umfange selbst verantwortlich und hat ggf. selbst einen Totalverlust aus dem Goldbarrenerwerb vermittels unseres Goldhandels- Unternehmens selbst zu tragen.
Wir müssen unsere Kunden deshalb höchstvorsorglich darüber informieren, dass der Erwerb von Gold erheblichen Kursrisiken ausgesetzt ist und deshalb ein Kauf sorgfältig abzuwägen ist. Von uns im Rahmen einer Beratung in Aussicht gestellte Erträge jeglicher Art stellen deshalb auch keine festen Zusagen dar, sondern sind lediglich das – möglicherweise fehlerhafte – Ergebnis intensiver Recherchen unsererseits.
Aus alledem ergibt sich, dass unsere Kunden uns – der Hartmann & Benz GmbH – gegenüber keinen Haftungsanspruch geltend machen können, in keiner wie auch immer gearteten Form.
Wir empfehlen deshalb, beim Kauf von Goldbarren nur Risikokapital einzusetzen. Risikokapital bedeutet, dass bei einem Totalverlust dieses Kapitals Ihre Lebensverhältnisse unverändert bleiben. Oder anders ausgedrückt: Sie sollten nur die Geldbeträge in Goldbarren investieren, die Sie sich leisten können, zu verlieren.
Wir raten auch, vor einem Kauf zu überlegen, welches Investitionsziel Sie verfolgen und ob sich dieses mit dem Kauf von Goldbarren in dem von Ihnen vorgegebenen Zeitrahmen realisieren lässt.
Ferner weisen wir Sie darauf hin, dass selbst wenn Gold in den letzten 20 Jahren eine beeindruckende Preissteigerung erfahren hat, dies nicht automatisch bedeutet, dass sich diese Gewinnentwicklung auch in der Zukunft zwangsläufig in gleicher oder ähnlicher Form fortsetzen wird. Wir können Ihnen mit unserer Beratung, auch mit unseren Informationen auf unserer Webseite, also KEINE GARANTIE für zukünftige Erträge geben.
Auch behalten wir uns vor, unsere Informationen auf unserer Webseite unserer aktuellen Kenntnislage anzupassen, um Sie bestmöglich zu informieren, wobei auch hierbei jeder Haftungsanspruch eines Kunden oder Dritter ausgeschlossen bleibt.
Wir möchten Ihnen im Folgenden einige Hinweise zu Risiken geben. Es handelt sich dabei um einen Wegweiser, der Ihnen vor einer Beratung bereits klarmacht, wo die vielfältigen Risiken für Ihr Vermögen bei einem Erwerb von Goldbarren in unserem Goldhandelshaus liegen:
Risiken im Zusammenhang mit dem Kauf von Goldbarren
- Kursschwankungen beim Edelmetall Gold
Der Kurs von Gold wird einmal täglich an der LBMA in London fixiert. Kursschwankungen von einigen Prozent zwischen zwei aufeinander folgenden Tagen oder sogar bis zu 20 % in wenigen Monaten kamen in den letzten Jahren immer wieder vor. Dies ist für Sie dann problematisch, wenn Sie Gold zum unaufschiebbaren Bezahlen von Rechnungen unter Ihrem
Einstandskurs verkaufen müssen, weil der Goldpreis nach Ihrem Kauf gefallen ist. In solch einem Fall würden Sie dann also mit Verlust verkaufen.
Märkte sind nur schwer kalkulierbar
Wenn Märkte kalkulierbar wären, wäre jeder Marktteilnehmer bald reich. Das komplexe Marktgeschehen orientiert sich aber, zumindest zeitweise, nicht immer an rationalen Gegebenheiten und objektiven Fakten. Dies kann schnell zu unerwarteten Kursrutschen führen, die herbe Verluste bescheren, die erst nach Jahren wieder, wenn überhaupt, durch steigende Kurse ausgeglichen werden.
Kosten des Erwerbs von Goldbarren
Beim Kauf oder dem späteren Verkauf von Goldbarren fallen allgemein diverse Kosten und Aufschläge an, die den eigenen Gewinn schmälern. Hier sind Handlings-Kosten bei der Auslieferung, aber auch beim Wertetransport im Zuge eines Verkaufs zu berücksichtigen. Insbesondere bei kleineren Barrenstückelungen schlagen Erwerbskosten deutlicher zu Buche. Hartmann & Benz hält diese Kosten für den Kunden allerdings, aufgrund unseres einzigartigen Geschäftsmodells, so gering wie möglich.
Finanzierung von Goldbarren durch Kredite
Wer Goldbarrenkäufe durch eine Kreditaufnahme finanziert, hat nicht nur das Kursschwankungsrisiko, sondern er muss zudem – und dies unabhängig von der Wertentwicklung der Goldbarren – monatlich, teilweise über lange Zeiträume, tilgen. Bei Kursverlusten in dieser Zeit deckt aber das mit dem Kredit erworbene Gold die Raten nur teilweise.
Vollstreckungsrisiko
Es besteht immer das Risiko, dass Gläubiger in einen vom Unternehmen verwahrten Edelmetallbestand hineinvollstrecken oder pfänden lassen. Diese Gefahren sind insbesondere dann groß, wenn die eigenen Goldbarren nicht unter eigenem Namen – und damit vollstreckungsgeschützt –, sondern unter dem Namen des Goldhandelsunternehmens eingelagert werden.
Insolvenzrisiko
Insbesondere bei schwebenden Geschäften kann die Insolvenz einer der Vertragsparteien zur Konsequenz haben, dass der insolvente Geschäftspartner der Erfüllung seiner Pflichten nicht mehr nachkommen kann und der Anleger, trotz Zahlung, keine Gegenleistung in Form der georderten Goldbarren erhält.
Kriminelle Machenschaften
Grundsätzlich, zumindest bei Firmen mit zweifelhafter Reputation, besteht das Risiko, dass gekaufte Goldbestände nicht korrekt verbucht oder sogar komplett veruntreut werden. Für Kunden solch zwielichtiger Firmen ist es meist sehr schwer, die korrekte Abwicklung und Lagerung der eigenen Bestände zu überprüfen.
Risiko bei der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen
Auch wenn die eingelagerten Goldbarrenbestände versichert sind, bedeutet das nicht, dass im Falle eines Verlustes ein Entschädigungsanspruch besteht. Dann nämlich nicht, wenn der Vertrag nicht auf den Käufernamen, sondern auf die die Goldbarren verkaufende und lagernde Firma ausgestellt wurde. Der Kunde ist in diesem Falle der Versicherungsgesellschaft nämlich gar nicht bekannt. Auch hier trägt der Kund das volle Risiko. Und es zeigt sich, dass nur der Anleger, der die vollständige und jederzeitige
Zugriffsmöglichkeit auf seine Goldbarren hat, Versicherungs- und anderen hier besprochenen Risiken, nicht ausgesetzt ist.
Lagerung von Goldbarren in der Schweiz
Werden Ihre Edelmetallbestände in der Schweiz gelagert, so können sich für Sie weitere Probleme ergeben. Schweizerische Gerichte wenden im Anlassfall schweizerisches Recht an, das sich vom deutschen Recht unterscheidet. Es bleiben deshalb grundsätzlich Unsicherheiten für den Anleger, wie Schweizer Gerichte die Eigentumsposition eines Anlegers am eingelagerten Edelmetallbestand beurteilen. Auch das finanzielle Risiko im Zuge einer juristischen Auseinandersetzung vor ausländischem Gericht ist schwer abzuschätzen.
Steuerliche Risiken
Die steuerliche Beurteilung von Vermögen in Goldbarren kann sich bei Änderungen zuungunsten des Anlegers entwickeln. Gerade dann, wenn das Gold im Ausland verwahrt werden soll, sind auch die einschlägigen ausländischen Steuervorschriften zu beachten.
Sie erkennen hiermit zustimmend an, dass Sie durch die Kenntnisnahme dieser Risikowarnung über die besonderen Risiken im Zusammenhang mit Anlagen in Edelmetallen aufgeklärt wurden. Sie räumen hiermit ein und verstehen, dass die in dieser Warnung enthaltenen Informationen nicht den gesamten Umfang der mit dem Handel mit oder der Anlage in Edelmetallen verbundenen Risiken abdecken oder erläutern können und werden.